In den vergangenen Jahren ist es wiederholt zu öffentlichen Verwechslungen und Fehlzuordnungen gekommen, die die Identität und Rechtsstellung der Israelitischen Synagogen-Gemeinde (Adass Jisroel) zu Berlin, K.d.ö.R. betreffen. Vor diesem Hintergrund sieht sich die Gemeinde veranlasst, ihre historische und rechtliche Stellung klar und nachvollziehbar darzustellen.
Diese Klarstellung dient der Transparenz, der historischen Wahrheit und der rechtlichen Ordnung.
Historische Kontinuität der Gemeinde
Die Israelitische Synagogen-Gemeinde (Adass Jisroel) zu Berlin wurde im Jahr 1869 gegründet.
Im Jahr 1885 erhielt sie durch königliche Verfügung die staatliche Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts.
Diese Rechtsstellung bestand auch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung im Jahr 1919 fort und ist damit verfassungsrechtlich abgesichert. Die Gemeinde ist heute die einzige jüdische Religionsgemeinschaft in Deutschland, deren Körperschaftsstatus ununterbrochen aus der Zeit vor 1919 fortbesteht (sog. alt-korporierte Gemeinde).
Die rechtliche Identität und Kontinuität der Gemeinde wurde höchstrichterlich bestätigt durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1997.
Rechtsstellung nach der deutschen Verfassung
Die Israelitische Synagogen-Gemeinde (Adass Jisroel) zu Berlin, K.d.ö.R., ist eine Religionsgemeinschaft im Sinne von Art. 4 Abs. 1 und 2 der deutschen Verfassung (Grundgesetz) in Verbindung mit Art. 140 des Grundgesetzes sowie Art. 137 Abs. 3 Satz 1 der Weimarer Reichsverfassung.
Sie unterliegt keiner staatlichen Aufsicht und verfügt über volle Selbstbestimmung in religiösen, organisatorischen und institutionellen Angelegenheiten.
Ihre Existenz, Identität und Rechtsstellung sind nicht Gegenstand politischer, gesellschaftlicher oder religiöser Aushandlung, sondern verfassungsrechtlich garantiert.
Abgrenzung zu einem privatrechtlichen Verein
Seit dem Jahr 2013 existiert in Berlin ein privatrechtlicher Verein, der den Namen „Kahal Adass Jisroel e.V.“ führt.
Zwischen diesem Verein und der Israelitischen Synagogen-Gemeinde (Adass Jisroel) zu Berlin, K.d.ö.R., besteht keinerlei rechtliche Verbindung, institutionelle Zugehörigkeit, organisatorische Beziehung, historische Kontinuität, Beauftragung oder Vertretungsbefugnis.
Der Verein ist weder Rechtsnachfolger noch Teil der Gemeinde Adass Jisroel und ist in keiner Weise legitimiert, für sie zu sprechen oder sie zu repräsentieren.
Zur Frage der Identitätsanmaßung
Die Wahl eines nahezu identischen Namens, verbunden mit öffentlichen Selbstdarstellungen, die historische, religiöse oder institutionelle Kontinuität suggerieren, hat wiederholt zu Verwechslungen geführt.
Diese Verwechslungen betreffen Medien, Behörden, die Öffentlichkeit sowie jüdische und nichtjüdische Akteure gleichermaßen. Sie sind nicht Ausdruck eines Missverständnisses, sondern das Ergebnis einer seit der Vereinsgründung bestehenden Außendarstellung, die geeignet ist, Dritte über die tatsächlichen Verhältnisse irrezuführen.
Seit Bestehen des Vereins hat zu keinem Zeitpunkt eine Kontaktaufnahme, Vorstellung oder institutionelle Kommunikation mit der bestehenden Religionsgemeinschaft stattgefunden.
Die Israelitische Synagogen-Gemeinde (Adass Jisroel) zu Berlin, K.d.ö.R. ist gehalten, ihre historische und rechtliche Identität vor solchen Formen der Identitätsanmaßung zu schützen – nicht aus konfrontativen Gründen, sondern zur Wahrung von Rechtsklarheit und historischer Wahrheit.
Haltung der Gemeinde
Die Gemeinde respektiert religiöse Vielfalt und das Recht privater Zusammenschlüsse auf eigenständige religiöse Praxis.
Gleichzeitig setzt jede Form von Dialog, Kooperation oder Zusammenarbeit die Anerkennung der bestehenden rechtlichen Identität einer Religionsgemeinschaft voraus.
Wo diese Anerkennung fehlt, kann es keinen institutionellen Dialog geben.
Die Israelitische Synagogen-Gemeinde (Adass Jisroel) zu Berlin wird auch künftig ihrer Verantwortung gerecht, die Geschichte, die Rechtsordnung und die Kontinuität jüdischen Gemeindelebens in Berlin zu wahren.
Hinweis
Diese Darstellung dient der öffentlichen Klarstellung.
Sie ist abschließend und ersetzt nicht individuelle Kommunikation, sondern schafft eine verlässliche Referenz für Medien, Behörden und die interessierte Öffentlichkeit.

