1945 – 2020 Nürnberger Prozesse

Am 20. November 1945 begannen die ersten Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesse. 24 führende Persönlichkeiten des deutschen Staates wurden für den Angriffskrieg und den Massenmord zur Rechenschaft gezogen.

Erich Kästner, als Berichterstatter im Nürnberger Gerichtssaal 600 anwesend, erzählt: „Der Vorsitzende des Gerichts eröffnet die Sitzung. Dem amerikanischen Hauptankläger folgt der französische. Er bringt vor, welche Untaten das westliche Europa den Kriegsverbrechern zur Last legt. Mord an Kriegsgefangenen, Mord an Geiseln, Raub, Deportation, Sterilisation, Massenerschießungen mit Musikbegleitung, Folterungen, Nahrungsentzug, künstliche Krebsübertragungen, Vergasung, Vereisung am lebendigem Leibe, maschinelle Knochenverrenkung, Weiterverwendung der menschlichen Überreste zur Dünger und Seifengewinnung… Ein Meer von Tränen… Eine Hölle des Grauens…“

Als die Alliierten den führenden Repräsentanten des deutschen Staates in dessen Fassung als „Drittes Reich“ den Prozess machten, betraten sie juristisches Neuland. Für die Geschichte der Völker wie des Völkerrechts war dies ein absolutes Novum. Die persönliche Verantwortung führender  Kriegsverbrecher und Massenmörder sollte strafrechtlich geahndet werden.

Die Verfahren endeten mit 12 Todesurteilen und einigen langjährigen Haftstrafen.

Der Prozess trug zur Aufklärung der NS-Verbrechen bei. Nationale Gesetze oder das Innehaben eines staatlichen Amtes bieten seit den Nürnberger Prozessen keinen absoluten Schutz mehr vor Verurteilung. Das Verfahren stellte eine wichtige Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts dar.

Mit dem Nürnberger „Lehrprozess“, der am 20. November 1945 begann, nahm der demokratische Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland erste Formen an. Die ersten Deutsche sahen bereits wieder weg.

Beide Vorgänge sind noch weiter im Gange.