Zwischenruf der Israelitischen Synagogen-Gemeinde (Adass Jisroel) zu Berlin
Zur Feier des 70. Geburtstages des Grundgesetzes erfährt unsere Jüdische Gemeinde Adass Jisroel von einer ungewöhnlichen Neuerung. In Abänderung des bisherigen parlamentarischen Verfahrens bei einer Verfassungsänderung braucht man nunmehr, wie ein Beauftragter der Bundesregierung zu verstehen gab, keine Zweidrittelmehrheit des Bundestages mehr. Wie bekannt wurde, hat der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, durch seine Mitteilung „Ich kann Juden nicht empfehlen, jederzeit überall in Deutschland die Kippa zu tragen“ Artikel 3 Grundgesetz, Diskriminierungsverbot wegen Glaubens und religiöse Anschauung, stillschweigend außer Kraft gesetzt. Erfreulicherweise betrifft diese wohlmeinende Einschränkung nicht die Grundrechte der gesamten Bevölkerung, sondern nur die einer kleinen Minderheit (Juden). Ein weiterer Denkfehler ist aber auffällig: Es sollte bedacht werden, dass die jetzt empfohlene Kippa-Warnung sich als ungenaues Stückwerk herausstellen könnte. Vergesse man nicht, dass noch vier Jahre vor Inkrafttreten des Grundgesetzes nicht nur Juden mit, sondern sogar Juden ohne Kopfbedeckung in die Vernichtungslager des deutschen Staates verschleppt wurden. Es stellt sich also die Frage, wofür wurde Herr Klein eigentlich ernannt? Sollte die Bundesregierung die Stellenbeschreibung ihres Antisemitismusbeauftragten, von einer bisherigen deskriptiven nicht eher zu einer künftig exekutiven Aufgabe umdefinieren? Sollte ein Beamter, der diese Position innehat, fortan nicht besser alles tun, um Antisemiten zu verfolgen und Juden zu schützen? Sein Minister wird ihm – mit Sicherheit – keine Unterstützung verweigern.